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Maschinelle Straßenreinigung in Zielitz & Schricke wird eingestellt – Eigentümer nun selbst in der Pflicht

Der Gemeinderat Zielitz hat in seiner Sitzung am 11.09.2025 die 2. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Zielitz mit Wirkung zum 01.01.2026 und die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) beschlossen.

 

Mit der 2. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung werden die in der Anlage zu § 1 Abs. 4 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Zielitz benannten Straßen aus dem Verzeichnis der von der Gemeinde zu reinigenden Straßen gestrichen. 

 

Ab dem 1. Januar 2026 wird die dort bisher durchgeführte maschinelle Straßenreinigung eingestellt. Somit geht die Verpflichtung zur Reinigung dieser öffentlichen Straße auf die Eigentümer und Besitzer der durch die öffentliche Straße erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke gemäß § 1 Abs. 1 Straßenreinigungssatzung über. 

Gleichzeitig entfallen damit auch die bislang erhobenen Straßenreinigungsgebühren, welche die Anwohner jährlich entrichten mussten. Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die Fahrbahn, einschließlich Radwege und Standspuren, die Parkplätze, die Straßenrinnen, die Gehwege und Schrammborde, Böschungen, Stützmauern und Ähnliches sowie die Überwege. 

 

Die Anwohner sind nun verpflichtet, regelmäßig Schmutz, Laub und Unrat von Gehwegen sowie den angrenzenden Fahrbahnrändern zu entfernen. Ziel ist die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit – auch für Fußgänger und Radfahrer. Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Einhaltung kontrolliert wird. Bei Verstößen drohen Verwarnungen oder Bußgelder. 

Hintergrund der Entscheidung des Gemeinderates war, dass die letzte Kalkulationsperiode für die Straßenreinigungsgebühren ausgelaufen ist. Grundsätzlich muss diese Dienstleistung, sollte die Gemeinde diese aufrechterhalten wollen, neu ausgeschrieben werden. Hierbei ist mit einer deutlichen Kostensteigerung für die Anlieger, aber auch für die Gemeinde zu rechnen. Nach Ausschreibung der Dienstleistung im Jahr 2017 hatten sich die Kosten verdoppelt und konnten für die Grundstückseigentümer nur durch die Änderung des Reinigungsintervalls von vierzehntägig auf eine monatliche Reinigung stabil gehalten werden. 

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf die Anlieger zu unterschiedlichen und individuellen Belastungen führen kann. Daher wird die maschinelle Straßenreinigung zunächst für das Jahr 2026 eingestellt, um dann die Umsetzung und Belastungswirkung für die betroffenen Grundstückseigentümer zu bewerten. Dabei ist geplant, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. 

Die Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Zielitz ist im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Elbe-Heide unter der Internet-Adresse 

www.elbe-heide.de Menüpunkt Verwaltung – Satzungen oder HIER eingestellt. Fragen oder Anregungen können während der Sprechzeiten im Bauamt der Verbandsgemeinde Elbe-Heide, Magdeburger Straße 40, 39326 Rogätz, Zimmer 20 angebracht werden.

Ihr Bauamt

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Zielitz
Do, 13. November 2025

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